Onoklogisches Zentrum

Der onkologische Patient gehört in ein onkologisches Zentrum.
Die Etablierung der Subspezialisierung "Gynäkologischer Onkologie" in Österreich.

Die Onkologie ist wahrscheinlich die derzeit am schnellsten wachsende Disziplin in der Medizin. Nach jedem größeren onkologischen Meeting wird überlegt, ob Guidelines neu zu definieren sind, um sicherzustellen, daß die Patientinnen die nunmehr beste verfügbare Therapie erhalten. Eine „normale“ Abteilung hat kaum die Chance, den neuesten Entwicklungen zu folgen.

Ungefähr 50 % aller Krebserkrankungen der Frau betreffen die Brust oder die weiblichen Genitalorgane. Die Behandlung von gynäkologischen Malignomen und Mammakarzinomen ist interdisziplinär und erfordert eine gute chirurgische Ausbildung sowie auch fundiertes Wissen im Bereich von Radiotherapie, Chemotherapie, antihormoneller Therapie, Immuntherapie und Genetik. Neben dem European Board of Obstetrics and Gynceology (EBCOG) und der European Society of Gynaecologic Oncology (ESGO) betont auch der Österreichische Strukturplan Gesundheit 2005 die Notwendigkeit eines speziellen gynäkologisch-onkologischen Versorgungskonzepts im Sinne einer Subspezialisierung in den europäischen Ländern in Anlehnung an die USA und Australien.

Die ESGO geht insbesondere auf die Voraussetzungen ein, die ein Ausbildungszentrum für die Subspezialisierung im Bereich der gynäkologischen Onkologie zu haben hat. Diese Ausbildung soll nicht als Konkurrenz, sondern zusätzlich zur Facharztausbildung im Bereich der Gynäkologie und Geburtshilfe angesehen werden. Weiters werden von der ESGO auch Kriterien für die Anerkennung als gynäkologisch-onkologisches Zentrum definiert.

Definition eines gynäkologischen Onkologen

Der gynäkologische Onkologe ist Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe. Er bietet aber folgende Zusatzqualifikationen an:

  • Konsultationsmöglichkeiten für und das vollständige Management von Patientinnen mit gynäkologischen Malignomen und Mammakarzinomen
  • Die medizinische bzw. chirurgische Behandlung von Krebserkrankungen des weiblichen Genitales und der Brust (inkl. der relevanten Chirurgie anderer Abdominalorgane)
  • Tätigkeit an einer Abteilung, an der alle gängigen Behandlungen der Krebstherapie verfügbar sind. Dies inkludiert Screening, diagnostische und therapeutische Maßnahmen und eine adäquate Nachsorge.
  • Das Praktizieren als gynäkologischer Onkologe exkludiert die Ausbildung bzw. die Praktizierung anderer Subspezialitäten im Bereich der Frauenheilkunde.

2. Die Ausbildung zum gynäkologischen Onkologen

Das Ziel der Ausbildung ist die Behandlung von Patientinnen mit gynäkologischen Malignomen zu verbessern.

2.1. Voraussetzungen einer Abteilung, um als gynäkologisch-onkologisches Zentrum bzw. als Ausbildungszentrum zu fungieren

  1. Eine Anlaufstelle für die Überweisung und die Transferierung von Patientinnen, welche von der Expertise und Erfahrung einer Subspezialisierungseinrichtung profitieren.
  2. Eine enge Kooperation mit verwandten Fachrichtungen, um einen hohen Grad an Interdisziplinarität zu erreichen, sowie die Konzentration von Ressourcen für die intensive Auseinandersetzung mit und die Behandlung von betroffenen Patientinnen.
  3. Eine enge Kooperation mit anderen Frauenärzten und verwandten Fachrichtungen in und außerhalb des Zentrums inklusive einer wichtigen regionalen Rolle des Zentrums in der postgraduellen Weiterbildung, Forschung und Koordination im Rahmen der Subspezialität.
  4. Eine ausreichende Fallanzahl, um eine ausreichende Erfahrung im Bereich der Subspezialität zu gewährleisten.

    mind. 100 neu Genitalkarzinome pro Jahr

    mind. 60 neu diagnostizierte Mammakarzinome pro Jahr

  5. Ein Programmdirektor, der das Ausbildungsprogramm koordiniert, die Hauptverantwortung für die Supervision übernimmt und aktiv an der Ausbildung beteiligt ist. Falls ein oder mehrere Zentren dieses Programm anbieten, muß es einen Supervisor an jedem Zentrum geben und einen Direktor, der die Gesamtverantwortung trägt. Direktoren und Supervisoren sollen speziell ausgebildete Fachärzte mit ausreichender Erfahrung im Bereich der Subspezialität sein. Mit der Entwicklung einer Subspezialisierung werden die Direktoren und Supervisoren selbst zu Subspezialisten. Falls der Programmdirektor die Abteilung wechselt, muß ein Ausbildungszentrum neu visitiert werden.
  6. Ausreichend anderes medizinisches Personal an der Abteilung, damit der Auszubildende in gynäkologischer Onkologie hauptberuflich seiner Subspezialisierung nachgehen kann. Dies schließt die Behandlung von Notfällen oder die Beteiligung an Nachtdiensten nicht aus. Dies erfordert jedoch die Zustimmung des Subspezialisierungskomitees.
  7. Eine ausreichend große Bibliothek, Laboreinrichtungen und andere Ressourcen, um die Subspezialisierung, Ausbildung und Wissenschaft zu unterstützen.
  8. Ein Forschungsprogramm in Zusammenhang mit der Subspezialisierung.

Der Österreichische Strukturplan Gesundheit 2005 fordert darüber hinaus noch folgende infrastrukturielle Voraussetzungen für ein gynäkologisch-onkologisches Zentrum:

  • Möglichkeit einen Facharzt für Urologie, jederzeit zu konsultieren
  • Möglichkeit einer intraoperative Schnellschnittuntersuchung
  • Verfügbarkeit von chemotherapeutische Behandlungen
  • Verfügbarkeit einer Intensivstation
  • intraoperative Verfügbarkeit von ausreichend Blutreserven
  • Sicherstellung postoperativer psycho-onkologischer Betreuung (Initiierung durch die Fachabteilung/Krankenanstalt)
  • Onkologisches Konsilium bestehend aus Vertretern der aller relevaten Disziplinen, diese Gruppe sollte 1x/Woche im Team beraten
  • Verpflichtende Teilnahme an Qualitätssicherungsprogrammen

2.2. Ablauf und Inhalte der Ausbildung

  1. Aufnahmsvoraussetzungen für eine Subspezilaisierungsausbildung in gynäkologischer Onkologie sind eine mindestens 5-jährige Ausbildung im Rahmen einer Facharztausbildung für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie das Vorhandensein eines akkreditierten Ausbildungsplatzes.
  2. Jeder Auszubildende muß einem Tutor zugewiesen werden.
  3. Training in der Subspezialität gynäkologischer Onkologie schließt nicht aus, daß der Auszubildende als Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe arbeitet.
  4. Der Auszubildend sollte in alle relevanten Aktivitäten eingebunden werden, wie z.B. Versorgung von stationären und ambulanten Patientinnen, Nachtdienste, gynäko-onkologische Operationen, Lehre und postgraduelle Fortbildung. Die Teilnahme an klinischer und/oder Grundlagen-Forschung ist notwendig.
  5. Dauer der Ausbildung: Die Dauer des Subspezialitätsausbildung sollte mindestens zwei Jahre betragen und sollte alle folgenden klinischen bzw. Forschungsaspekte beinhalten:
    • chirurgische Ausbildung an einer gynäko-onkologischen Abteilung
    • allgemeinchirurgische Ausbildung
    • Ausbildung in Mammachirurgie
    • Urologie
    • Radiotherapie
    • medizinische Onkologie
    • zytologische Diagnose und Pathologie
    • Tumorbiologie
  6. Die Ausbildung sollte strukturiert sein und klar definierte Ziele in spezifizierten Intervallen vorgeben. Der Ausbildungsplan sollte in Zusammenarbeit mit dem Auszubildenden vorgegeben werden. Es ist ein Log book anzulegen, welches regelmäßig überprüft wird.
  7. Der Auszubildende sollte eine gewisse Zeit in ein oder zwei anderen gynäko-onkologischen Zentren, welche von der EBCOG zertifiziert sind, verbringen.
  8. Für jedes Land sollte die Anzahl an Ausbildungsstellen berechnet werden, um die notwendige Anzahl an gynäkologischen Onkologen festlegen zu können und um eine ausreichende Anzahl an gynäkologisch-onkologischen Fällen pro Auszubildenden anbieten zu können.
  9. Das Trainingsprogramm sollte in einem multidisziplinären Zentrum für Gynäkologie und Geburtshilfe stattfinden und von einem Subspezialisten oder einem akkreditierten Subspezialisten geleitet werden.
  10. Die jeweiligen Zentren sollten Richtlinien und Protokolle verfolgen, welche von den nationalen und internationalen Gesellschaften überprüft und regelmäßig überwacht werden. Diese Richtlinien sollten festlegen, wann betroffene Frauen zu einem Subspezialisten zugewiesen werden.

2.3. Beurteilung der Ausbildung

In allen europäischen Ländern sollte die Beurteilung der Ausbildung und der Ausbildner von den nationalen Gesellschaften, sowie von nationalen und internationalen Experten durchgeführt werden.

Die Beurteilung des Auszubildenden sollte sich nach folgenden Kriterien richten:

  • Beteiligung an gynäko-onkologischen Kursen, welche bevorzugt von der EBCOG und der ESGO akkreditiert sind.
  • Vervollständigung eines Log books an klinischer Erfahrung im Bereich der gynäkologischen Onkologie
  • Publikationen in nationalen und internationalen Journalen
  • Ein Vertreter der "EBCOG-Postgraduate Training an Assessment Working Party" kann als Beobachter des nationalen Beurteilungskommitees dienen.
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